Streu- und Räumpflicht im Winter

Bei Schnee und Glätte besteht für Grundstückseigentümer eine Streu- und Räumpflicht auf dem Geweg vor dem Grundstück. Diese Pflicht ist je nach Bundesland unterschieldich definiert. In den meisten Bundesländern besteht diese Räumpflicht zwischen 9:00 und 20:00 Uhr. Für Gewerbe welche auch nach 20:00 Uhr aktiv sind, gilt die Räumpflicht bis zum Ladenschluss.

Die Räumpflicht kann von Vermietern auf die Mieter übertragen werden. Dies muss jedoch im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein. Wer die Kosten für Räummittel und Streumittel übernimmt sollte dort auch festgehalten werden.

Effizientes Schneeräumen
Je nach Fläche eignen sich Unterschiedliche Hilfsmittel zum Schneeräumen. Bei geringen Schneemengen und Grunstücksbreiten bis 10 Metern ist ein herkömmlicher Schneeschieber oder ein robuster Besen völlig ausreichend. Bei hohen Schneemengen oder größeren Räumflächen sollte kann man über die Anschaffung einer Schneefräse überlegen. Vor dem Kauf kann man zum testen eine Test Schneefräse mieten. Im Schneefräsen Test schneidet die Marke Holzinger oft als Preis- Leistungssieger ab. Die Schneefräsen von Honda und MTD zeigen dagegen die höhste Qualität.

Glätte durch nasses Laub
Der Wortlaut Glätte bezieht sich nicht nur auf Schnee und Eis sondern auch auf nasses rutschiges Laub im Herbst. Auch im Herbst muss also darauf geachtet werden, dass die Gehwege vor dem Grundstück sicher passierbar sind. Bei längeren Gehwegflächen eignet sich hier eine Kehrmaschine. Für kürzere Gehwege oder Flächen reicht ein guter Besen.

Streuen aber was
Einige Städte und Kommunen verbieten das Streuen mit Salz da es der Umwelt schadet. Ob das Streuen mit Salz bei Ihnen erlaubt ist erfahren Sie in Ihrem Straßenamt. Schonender und Umweltfreundlicher ist das Treuen mit Split oder Sand.

(Es besteht keinerlei rechtliche Gewähr über die hier genannten Informationen)