Barrierefreies Bauen
Der gesetzlichen Definition nach ist unter dem Begriff „Barrierefreies Bauen“ das Konzipieren, das Planen und schließlich auch das Bauen von Gebäuden, mit dem Ziel, jedem Menschen einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Dieses betrifft sowohl öffentliche Einrichtungen (wie Ämter, Krankenhäuser, Altenheime, Geschäfte, Kinos, Gaststätten) und öffentliche Orte und Anlagen (wie Haltestellen, Fußwege, Parks) als auch den Wohnraum für private Nutzung (Wohnungen und Häuser).
Verbindlich definiert wurde der Begriff vom am 27. April 2002 eingeführten Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG), um an erster Stelle ihre Selbstständigkeit zu unterstützen, ferner ihre Integration in der Gesellschaft zu fördern, sowie ihnen die Teilnahme am öffentlichen Leben zu erleichtern.
Als Synonym für den Begriff „barrierefreies Bauen“ wird die Bezeichnung „behindertengerechtes Bauen“ benutzt. Doch immer öfter wird von „menschengerechtes Bauen“ und „Bauen für alle Menschen“ gesprochen, zumal oft die kleinsten Barrieren zu großen Problemen auch bei anderen Gruppen Menschen führen können. Wie für Kleinkinder, für ältere oder gehbehinderte Menschen sowie für Eltern, die mit Kinderwagen unterwegs sind.
Im weitesten Sinne wird sogar vom „Design für alle“ gesprochen, wobei Einrichtungen und Dienstleistungen gemeint sind, die allen Menschen die gleichen Chancen sichern, am Gesellschaftsleben teilzuhaben. Hierzu kann der Treppenlift erwähnt werden, eine Einrichtung, die das alltägliche Leben von behinderten oder älteren Menschen erheblich erleichtert.
Die Barrierefreiheit spielt eine zunehmend wichtiger werdende Rolle für die gesamte Gesellschaft, zumal die Anzahl der älteren und behinderten Menschen ansteigt. Da durch das BGG die Sicherheit der öffentlichen Einrichtungen für Behinderte gesetzlich einklagbar ist, sind bestehende Barrieren zu beseitigen. Zudem sind bei Neubauten die im BGG festgelegten gesetzlichen und im Bauordnungsrecht verankerten Regelungen, Vorschriften und entsprechende Standards und DIN-Normen verbindlich einzuhalten.
Das Gesetzt richtet sich genau so an die privaten Immobilieninhaber, die Wohnungen vermieten. Mittlerweile ist es entscheidend, barrierefreien Wohnraum zu bieten. Somit bringt die flächendeckende Umsetzung der Barrierefreiheit Vorteile für alle.
Weitere Informationen: